Visum für die Ausbildung in Deutschland
Wenn du nicht aus der EU kommst, brauchst du für eine Ausbildung in Deutschland meist ein Visum. Hier steht, welche Voraussetzungen gelten und wie der Antrag abläuft.
Die Angaben beruhen auf dem Aufenthaltsgesetz und den Informationen von Make it in Germany mit Stand Januar 2026. Was du genau brauchst, sagt dir die deutsche Botschaft oder das Konsulat in deinem Land. Regeln und Beträge ändern sich. Prüfe sie deshalb vor deinem Antrag.
Wer ein Visum braucht
- EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz: Du brauchst kein Visum. Du kannst einreisen, deine Ausbildung beginnen und meldest dich bei der Stadt an.
- Einige andere Länder, zum Beispiel die USA, Kanada, Japan und Australien: Du kannst ohne Visum einreisen und die Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragen.
- Alle anderen Länder: Du brauchst ein Visum, bevor du einreist. Du beantragst es bei der deutschen Auslandsvertretung, also der Botschaft oder einem Konsulat.
Zwei Visa für die Ausbildung
Es gibt zwei Wege:
- Visum zur Berufsausbildung: Du hast schon einen Ausbildungsplatz und reist ein, um die Ausbildung zu machen.
- Visum zur Ausbildungsplatzsuche: Du reist ein, um in Deutschland einen Ausbildungsplatz zu suchen.
Visum zur Berufsausbildung
Das ist der häufigste Weg. Die Voraussetzungen:
- Ein konkreter Ausbildungsplatz in Deutschland, zum Beispiel mit einem unterschriebenen Ausbildungsvertrag.
- Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, wenn du im Betrieb lernst. Sie wird in der Regel im Visumverfahren eingeholt. Du musst sie nicht selbst beantragen.
- Deutschkenntnisse, in der Regel auf Niveau B1. Das gilt nicht, wenn der Betrieb deine Sprachkenntnisse schon geprüft hat oder wenn du vor der Ausbildung einen vorbereitenden Deutschkurs in Deutschland machst.
- Ein gesicherter Lebensunterhalt: genug Geld zum Leben, siehe unten.
- Ein gültiger Reisepass und eine Krankenversicherung für die Einreise.
Wie viel Geld du brauchst
Für 2026 nennt Make it in Germany diese Beträge:
- Ausbildung im Betrieb: Deine Ausbildungsvergütung muss mindestens 822 Euro netto im Monat betragen, das sind etwa 1.048 Euro brutto.
- Schulische Ausbildung: Du musst mindestens 959 Euro netto im Monat nachweisen, zum Beispiel mit einem Sperrkonto, einem Stipendium oder einer Verpflichtungserklärung.
Ist deine Vergütung niedriger, frag bei der Botschaft, wie du den Rest nachweisen kannst.
Ein Sperrkonto ist ein Konto in Deutschland, von dem du jeden Monat nur einen festen Betrag abheben kannst. Eine Verpflichtungserklärung gibt eine Person in Deutschland ab, die für deine Kosten aufkommt.
Nebenjob während der Ausbildung
Neben der Ausbildung darfst du in einem anderen Job bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Denk daran, dass du für Berufsschule und Prüfungen auch Zeit zum Lernen brauchst.
Der Ablauf Schritt für Schritt
- Voraussetzungen prüfen: Ausbildungsplatz, Deutschzertifikat, Geld.
- Visum beantragen: In vielen Ländern geht das online über das Auslandsportal des Auswärtigen Amts. Dort legst du ein Benutzerkonto an und lädst deine Unterlagen hoch. Wo das noch nicht geht, wendest du dich direkt an die Botschaft.
- Termin bei der Botschaft: Du bringst alle Unterlagen im Original mit. Das Visum kostet 75 Euro, die du in der Währung deines Landes bezahlst.
- Einreise: Wenn du das Visum hast, buchst du deine Reise. Für die Einreise brauchst du eine Krankenversicherung. In Deutschland schließt du dann eine deutsche Krankenversicherung ab.
- In Deutschland: Du meldest deine Wohnung beim Einwohnermeldeamt an, machst einen Termin bei der Ausländerbehörde und beantragst dort die Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung. Das kostet bis zu 100 Euro. Wichtig: Beantrage sie, bevor dein Visum abläuft.
Bei manchen Botschaften wartest du lange auf einen Termin. Beantrage das Visum deshalb so früh wie möglich, sobald du deinen Ausbildungsvertrag hast.
Typische Unterlagen
- Reisepass
- Ausbildungsvertrag oder ein anderer Nachweis über den Ausbildungsplatz
- Nachweis deiner Deutschkenntnisse
- Nachweis, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist
- Krankenversicherung für die Einreise
- oft auch Lebenslauf und Zeugnisse
Die genaue Liste steht auf der Website der Botschaft in deinem Land.
Schneller mit dem beschleunigten Fachkräfteverfahren
Dein Betrieb kann bei der Ausländerbehörde in Deutschland das beschleunigte Fachkräfteverfahren beantragen. Dann bekommst du schneller einen Termin bei der Botschaft, und über deinen Antrag wird schneller entschieden. Dafür braucht der Betrieb eine Vollmacht von dir, und es kostet eine zusätzliche Gebühr. Frag deinen Betrieb, ob er das machen möchte.
Visum zur Ausbildungsplatzsuche
Mit diesem Visum kannst du bis zu neun Monate in Deutschland einen Ausbildungsplatz suchen. Die Voraussetzungen:
- Du bist jünger als 35 Jahre.
- Du hast einen Schulabschluss, der dich zum Studium berechtigt, in Deutschland oder in dem Land, in dem du ihn gemacht hast. Ein Abschluss einer deutschen Auslandsschule zählt auch.
- Du sprichst Deutsch auf mindestens Niveau B1.
- Dein Lebensunterhalt ist gesichert: 2026 sind das mindestens 1.091 Euro im Monat, zum Beispiel auf einem Sperrkonto.
Während der Suche darfst du bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten und Probearbeiten von insgesamt bis zu zwei Wochen machen. Findest du einen Ausbildungsplatz, beantragst du in Deutschland die Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildung.
Nach der Ausbildung
Hast du deine Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, bekommst du eine Aufenthaltserlaubnis, um bis zu 18 Monate eine Arbeit zu suchen, wenn dein Lebensunterhalt gesichert ist. Viele Auszubildende werden aber direkt von ihrem Betrieb übernommen und arbeiten dann als Fachkraft weiter.
Endet deine Ausbildung, ohne dass du etwas dafür kannst, zum Beispiel weil dein Betrieb schließt, bekommst du bis zu sechs Monate Zeit, einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen.