Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Mit dem Ausbildungsvertrag haben du und dein Betrieb Rechte und Pflichten. Die wichtigsten stehen im Berufsbildungsgesetz (BBiG), für Auszubildende unter 18 zusätzlich im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Hier ist das Wichtigste zusammengefasst.
Die Angaben gelten für Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung, also für die meisten dualen Ausbildungen. In deinem Vertrag oder Tarifvertrag können für dich bessere Regeln stehen.
Die Probezeit
Jede Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Sie dauert mindestens einen Monat und höchstens vier Monate. Wie lange genau, steht in deinem Vertrag.
In der Probezeit können du und dein Betrieb den Vertrag jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund. Die Kündigung muss schriftlich sein, auf Papier mit Unterschrift. Eine E-Mail oder Nachricht reicht nicht.
Kündigung nach der Probezeit
Nach der Probezeit ist es schwerer, den Vertrag zu kündigen:
- Dein Betrieb kann dir nur aus einem wichtigen Grund kündigen, zum Beispiel wenn du wiederholt unentschuldigt fehlst.
- Du kannst mit einer Frist von vier Wochen kündigen, wenn du die Ausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf lernen willst. Auch du kannst aus einem wichtigen Grund ohne Frist kündigen.
Auch diese Kündigungen müssen schriftlich sein, mit dem Grund.
Deine Pflichten
Das Gesetz nennt unter anderem diese Pflichten für Auszubildende:
- Aufgaben sorgfältig erledigen und den Anweisungen der Ausbilderinnen und Ausbilder folgen
- an der Berufsschule und an Prüfungen teilnehmen
- Werkzeuge und Maschinen pfleglich behandeln
- über Betriebsgeheimnisse schweigen
- einen Ausbildungsnachweis führen, also das Berichtsheft
Das Berichtsheft
Im Berichtsheft, offiziell Ausbildungsnachweis, schreibst du auf, was du im Betrieb und in der Berufsschule gelernt hast. Das geht schriftlich oder elektronisch. Dein Betrieb muss dir erlauben, es während der Arbeitszeit zu führen, und kontrolliert es regelmäßig. Ohne vollständiges Berichtsheft wirst du nicht zur Abschlussprüfung zugelassen.
Die Pflichten deines Betriebs
- Dir alles beibringen, was du für den Beruf brauchst, nach einem Plan
- dir Werkzeuge, Material und Fachbücher kostenlos zur Verfügung stellen
- dich für Berufsschule und Prüfungen freistellen
- dir jeden Monat die Ausbildungsvergütung zahlen
- dir nur Aufgaben geben, die zur Ausbildung gehören
Berufsschule
Die Zeit in der Berufsschule gehört zu deiner Ausbildungszeit. Dein Betrieb muss dich dafür freistellen. Fängt der Unterricht vor 9 Uhr an, darfst du vorher nicht im Betrieb arbeiten.
Hast du an einem Tag mehr als fünf Unterrichtsstunden, musst du einmal in der Woche danach nicht mehr in den Betrieb. Auch am Arbeitstag direkt vor der schriftlichen Abschlussprüfung hast du frei.
Arbeitszeit
Wie viele Stunden du arbeitest, steht in deinem Vertrag oder Tarifvertrag. Bist du unter 18, darfst du höchstens acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche arbeiten. Nachtarbeit ist für dich grundsätzlich verboten.
Urlaub
Wie viel Urlaub du mindestens bekommst, hängt von deinem Alter zu Beginn des Kalenderjahres ab:
- unter 16 Jahren: 30 Werktage
- unter 17 Jahren: 27 Werktage
- unter 18 Jahren: 25 Werktage
- ab 18 Jahren: 24 Werktage
Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen, also auch der Samstag. 24 Werktage sind deshalb vier Wochen. Viele Tarifverträge geben dir mehr. Bist du unter 18, sollst du deinen Urlaub in den Ferien der Berufsschule nehmen.
Wenn es Probleme gibt
Sprich zuerst mit deiner Ausbilderin oder deinem Ausbilder. Hilft das nicht, gibt es Stellen, die dich beraten, oft kostenlos:
- die Ausbildungsberatung deiner Kammer, also der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammer
- die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder den Betriebsrat in deinem Betrieb, wenn es eine gibt
- die Gewerkschaft deiner Branche
Was du in der Ausbildung verdienst, liest du im Artikel Ausbildungsvergütung 2026.